Jokertage
Regelung Kindergarten und Primarstufe
- Die Eltern können für ihre Kinder im 1. Kindergartenjahr zwanzig, später im 2. Kindergartenjahr zehn und in der Primarschule vier freie Schulhalbtage pro Schuljahr als sogenannte Jokertage beantragen, die keiner Erklärung bedürfen.
- Für Schulanlässe (Sporttag, Projektwochen, Jahresschlussfeiern, …) gilt eine Sperre für Jokertage.
- Jokerhalbtage können einzeln oder kombiniert eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Jokertagen ist der Klassenlehrperson spätestens drei Arbeitstage vor dem Antritt - bei Ferienbeginn zehn Arbeitstage - via Escola bekanntzugeben). Die rechtzeitig gemeldeten Jokertage gelten als entschuldigte Absenzen.
- Mit Ablauf des Schuljahres verfällt der Anspruch auf bis dahin nicht bezogene Jokertage.
- Jokertage können auch als Ferienverlängerung (vorzeitige Abreise, spätere Rückkehr) eingesetzt werden. Nach Bezug der Jokertage werden keine zusätzlichen Ferienverlängerungen bewilligt.
- Der versäumte Schulstoff ist eigenverantwortlich nachzuarbeiten.
- Zu spät eingereichte Anmeldungen werden nicht bewilligt.