Navigieren in der Gemeinde Neunkirch

Schul ABC

A

    Abmeldung (Kind krank etc.)

    Abmeldungen Ihres Kindes via KLAPP (hier wird erklärt, wie man eine Krankmeldung erstellt).
    Falls etwas nicht funktioniert bitte via Schultelefon zu Telefonzeiten

    Anmeldung für Kindergarten / Schule

    Zur Neu-Anmeldung eines Kindes für den Kindergarten oder die Schule der Gemeinde Neunkirch füllen Sie bitte das Anmelde-Formular (Link [pdf, 171 KB]) aus.
    Senden Sie dieses anschliessend an: Schulleitung Schule Neunkirch, Postfach 31, 8213 Neunkirch

    Das sollte ein Kind beim Kindergartenstart können -> Link

B

    Besuchstage

    Link: Besuchstage

    Bibliothek

    Bibliothek
    Die Bibliothek Neunkirch ist eine kombinierte Gemeinde- und Schulbibliothek mit separaten Öffnungszeiten für Schülerinnen und Schüler.

    Öffnungszeiten Schulbibliothek:
    Montag      09.55 – 10.15 Uhr
    Mittwoch   09.55 – 10.15 Uhr
    Freitag        09.55 – 10.15 Uhr

    Verlängerung der Ausleihfrist:
    Mail an: gemeindebibliothek@schuleneunkirch.ch
    Telefon (während Öffnungszeiten): 052 687 03 98

    Öffnungszeiten Gemeindebibliothek
    Dienstag         17.30 – 19.00 Uhr
    Mittwoch        13.30 – 15.30 Uhr
    Samstag         09.30 – 11.30 Uhr

    Webseite: www.bibliothekneunkirch.ch

D

    DaZ: Deutsch als Zweitsprache

    Kinder fremdsprachiger Eltern oder aus anderen Sprachgebieten zugezogene Kinder, die ungenügende Kenntnisse der deutschen Sprache aufweisen, erhalten Deutschunterricht durch speziell ausgebildete Lehrpersonen.

    DaZ-Lehrperson in Neunkirch: Reto Dietrich, reto.dietrich@schuleneunkirch.ch

    Dispensations- und Feriengesuche

    § 14 - 1 Für voraussehbare, begründete Schulversäumnisse bis auf die Dauer von zwei Tagen ist vorbehältlich von § 14a Abs. 1 (Jokertage) in Einzelfällen vorher die Erlaubnis des Klassenlehrers einzuholen. Betrifft das voraussehbare Versäumnis Schüler aus mehreren Klassen oder wird ein längeres Fernbleiben beantragt, ist die Bewilligung der Schulbehörde bzw. Schulleitung erforderlich.

    § 14 - 2 Gesuche um Ferienverlängerung werden grundsätzlich nicht bewilligt. Fälle gemäss § 14a Abs. 1 (Jokertage) sowie zwingende Ausnahmen, über welche die Schulbehörde bzw. Schulleitung entscheidet, bleiben vorbehalten.

    § 14 - 4 Bewilligte voraussehbare Schulversäumnisse und solche nach § 14a Abs. 1 gelten als entschuldigte Absenzen.

    § 14a  - 1 (Jokertage) Auf schriftliche Anmeldung der Erziehungsberechtigten hin hat jedes Kind, ohne Begründung, Anspruch auf zwanzig freie Halbtage pro Schuljahr im Kindergarten bzw. vier freie Halbtage pro Schuljahr in der Primar- und Orientierungsschule. Die Beanspruchung dieser Jokertage (Siehe Regelung Jokertage Neunkirch) ist der Kindergärtnerin bzw. dem Klassenlehrer spätestens drei Schultage vor Antritt der freien Tage oder Halbtage zu melden.

    § 14a  - 2 (Jokertage) Während Schulanlässen gemäss Semester- oder Jahresprogramm der Schule können keine Jokertage eingesetzt werden.

    Siehe auch SH Schulordnung Primar- und Oberstufen

E

F

    Ferienkalender

    Schuljahr 2023/2024
    Sa 30.09.23 – So 22.10.23: Herbstferien
    Sa 23.12.23 – Di 02.01.24: Weihnachtsferien
    Sa 27.01.24 – So 11.02.24: Sportferien
    Sa 13.04.24 – So 28.04.24: Frühlingsferien
    Sa 06.07.24 – So 11.08.24: Sommerferien

    Schuljahr 2024/2025
    Sa 28.09.24 – So 20.10.24: Herbstferien
    Di 24.12.24 – So 05.01.25: Weihnachtsferien
    Sa 25.01.25 – So 09.02.25: Sportferien
    Sa 12.04.25 – So 27.04.25: Frühlingsferien
    Sa 05.07.25 – So 10.08.25: Sommerferien

    Schuljahr 2025/2026
    Sa 27.09.25 – So 19.10.25: Herbstferien
    Mi 24.12.25 – So 04.01.26: Weihnachtsferien
    Sa 24.01.26 – So 08.02.26: Sportferien
    Sa 11.04.26 – So 26.04.26: Frühlingsferien
    Sa 04.07.26 – So 09.08.26: Sommerferien

    Schuljahr 2026/2027
    Sa 26.09.26 – So 18.10.26: Herbstferien
    Do 24.12.26 – So 03.01.27: Weihnachtsferien
    Sa 30.01.27 – So 14.02.27: Sportferien
    Sa 17.04.27 – So 02.05.27: Frühlingsferien
    Sa 10.07.27 – So 15.08.27: Sommerferien

    Schuljahr 2027/2028
    Sa 02.10.27 – So 24.10.27: Herbstferien
    Fr 24.12.27 – So 03.01.28: Weihnachtsferien
    Sa 29.01.28 – So 13.02.28: Sportferien
    Fr 14.04.28 – Mo 01.05.28: Frühlingsferien
    Sa 08.07.28 – So 13.08.28: Sommerferien

    Schuljahr 2028/2029
    Sa 30.09.28 – So 22.10.28: Herbstferien
    Sa 23.12.28 – Di 02.01.29: Weihnachtsferien
    Sa 27.01.29 – So 11.02.29: Sportferien
    Fr 14.04.29 – Di 01.05.29: Frühlingsferien
    Sa 07.07.29 – So 12.08.29: Sommerferien

    Schuljahr 2029/2030
    Sa 29.09.29 – So 21.10.29: Herbstferien
    Sa 22.12.29 – Di 02.01.30: Weihnachtsferien
    Sa 26.01.30 – So 10.02.30: Sportferien
    Sa 13.04.30 – So 28.04.30: Frühlingsferien
    Sa 06.07.30 – So 11.08.30: Sommerferien

H

    Hausaufgabenhilfe

    Hausaufgabenhilfe Primar (gratis, 1. - 6.Klasse):

    Montags 13:00-13:40 Frau Frei (Zimmer 9, Schulhaus Randenblick)
    Dienstags 13:00-13:40 Herr Schnetzler (Zimmer 5, Schulhaus Müligass)
    Donnerstags 13:00-13:40 Herr Eisele (Zimmer 3, Schulhaus Müligass)

    Hausaufgabenhilfe Oberstufe (gratis)

    Tag Zeit Lehrperson Ort
    Montag 13:00 - 13:40 Uhr Rita Hedinger Zimmer 6
    Dienstag 13:00 - 13:40 Uhr Rico Diethelm Zimmer 30
    Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr

    Aladar Jankovic
    Marko Ristic

    Zimmer 7
    Zimmer 12
    Donnerstag 13:00 - 13:40 Uhr Alena Arnke Zimmer 5
    Freitag 13:00 - 13:40 Uhr Katrin Thanei Zimmer 8

     

K

L

    Leitbild

    Leitbild der Schule Neunkirch [pdf, 361 KB]

    Logopädie

    Der Begriff „Logopädie“ beinhaltet die „Lehre der Sprachheilkunde“.
    Logopädinnen und Logopäden behandeln Kinder und Erwachsene mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen. In der Schule werden auch Kinder mit Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb (Lesen und Schreiben) betreut.
    Die Logopädie fördert die sprachliche Kommunikationsfähigkeit und stärkt dadurch das Selbstvertrauen und die Persönlichkeitsentwicklung dieser Kinder und Jugendlichen.

    Informationen zum Logopädischen Dienst des Kantons SH : Link

    Logopädin in Neunkirch ist:
    Nadine Lukas
    n.lukas@schuleneunkirch.ch

N

    Naturpark

    Die Schule Neunkirch ist seit 2016 mit dem Zertifikat „Naturparkschule“ ausgezeichnet. Die Umsetzung der Projekte erfolgt gemeinsam mit dem Regionalen Naturpark Schaffhausen, der die „Naturparkschulen“ initiiert hat. Schülerinnen und Schüler einer Naturparkschule beschäftigen sich verstärkt mit der Naturparkregion. Zahlreiche Unterrichtseinheiten werden mit lokalen Begebenheiten verknüpft und Themen aus verschiebenden Fächern werden lehrplangerecht und anschaulich in Form von Exkursionen, Projekttagen oder Arbeitseinsätzen in der Region veranschaulicht. Durch ihren Einsatz in der Natur lernen Schülerinnen und Schüler die Region und Kultur besser kennen. Die Naturparkschule schafft handlungsorientierte und nachhaltige Lernangebote im Sinne der Bildung für Nachhaltige Entwicklung. Im Schuljahr 2020/21 wurde beispielsweise mit den Klassenstufen eins bis sechs ein gesamter Projekt-Tag im Wald verbracht. Die 2. Sekundarstufe beschäftigte sich mit dem Thema Bioindikation und das Kollegium bildete sich bei einer Exkursion zum Thema Wasserversorgung und Bohnerzgruben weiter.

P

    Parkplätze

    Es gibt einen Schul-Parkplatz westlich der Städtlihalle -> Karte

    Man erreicht den Parkplatz über die Einfahrt an der Oberhallauerstrasse.

    Die Besucher-Parkplätze sind am südlichen Rand und weiss markiert.

S

    SAB - Schulische Abklärung und Beratung

    Die Schulische Abklärung und Beratung SAB ist zuständig für schulpsychologische Fragestellungen bei Kindern und Jugendlichen ab der Einschulung in den Kindergarten bis Ende Sekundarstufe I. Sie sind ein Team von Psychologinnen und Psychologen und zwei Logopädinnen, unterstützt von einem Sekretariatsteam. In Anspruch nehmen können diese Dienste Eltern, Kinder und Jugendliche, Lehrpersonen aus Kindergarten und Schule, Schulleitungen, pädagogische Institutionen, Fachleute und Behörden. Die Dienstleistungen sind kostenlos.

    Link: SAB Schaffhausen

    Schularzt

    Dr. med. Andreas Weidmann
    Hausärztezentrum Neunkirch AG
    Bahnhofstrasse 5, 8213 Neunkirch
    052 687 05 87

    Schulsozialarbeit

    Das Angebot der Schulsozialarbeit steht den Eltern, Schülerinnen und Schülern jederzeit während des Schulbetriebs zur Verfügung. Sie können uns telefonisch, per Mail oder persönlich kontaktieren.

    Weitere Informationen zur Schulsozialarbeit in der Schweiz: Link

    Schulsozialarbeiterin in Neunkirch: Linda De Ventura -> Kontakt 
    In der Regel am Montagnachmittag, am Mittwochmorgen und am ganzen Donnerstag im Schulhaus anwesend

    Schulzahnarzt

    Es ist die Aufgabe der Schulzahnklinik, die Zähne aller Kindergarten­kinder sowie aller Schülerinnen und Schüler der Stadt und des Kantons Schaffhausen einmal jährlich zu kontrollieren. Dies passiert meist direkt vor Ort an den Schulen. Die Kosten dieser Untersuchungen werden vom Kanton Schaff­hausen übernommen.

    Link: Schulzahnklinik Schaffhausen

V

    Verkehrsinstruktion der Polizei

    Oberstes Ziel der Verkehrsinstruktion ist es, Unfälle mit Kindern im Strassenverkehr zu verhindern. Vom Kindergarten bis zur 5. Primarklasse werden die Kinder im Verkehrsunterricht stufengengerecht auf die verschiedenen Gefahren und Verhaltensregeln im Strassenverkehr ausgebildet.

    Link: Verkehrsinstruktion Kantonspolizei Schaffhausen