Schul ABC
A
- Abmeldung (Kind krank etc.)
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Abmeldungen Ihres Kindes via KLAPP (hier wird erklärt, wie man eine Krankmeldung erstellt).
Falls etwas nicht funktioniert bitte via Schultelefon zu Telefonzeiten - Anmeldung für Kindergarten / Schule
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Zur Neu-Anmeldung eines Kindes für den Kindergarten oder die Schule der Gemeinde Neunkirch füllen Sie bitte das Anmelde-Formular (Link [pdf, 171 KB]) aus.
Senden Sie dieses anschliessend an: Schulleitung Schule Neunkirch, Postfach 31, 8213 NeunkirchDas sollte ein Kind beim Kindergartenstart können -> Link
B
- Besuchstage
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Link: Besuchstage
- Bibliothek
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Bibliothek
Die Bibliothek Neunkirch ist eine kombinierte Gemeinde- und Schulbibliothek mit separaten Öffnungszeiten für Schülerinnen und Schüler.Öffnungszeiten Schulbibliothek:
Montag 09.55 – 10.15 Uhr
Mittwoch 09.55 – 10.15 Uhr
Freitag 09.55 – 10.15 UhrVerlängerung der Ausleihfrist:
Mail an: gemeindebibliothek@schuleneunkirch.ch
Telefon (während Öffnungszeiten): 052 687 03 98Öffnungszeiten Gemeindebibliothek
Dienstag 17.30 – 19.00 Uhr
Mittwoch 13.30 – 15.30 Uhr
Samstag 09.30 – 11.30 UhrWebseite: www.bibliothekneunkirch.ch
D
- DaZ: Deutsch als Zweitsprache
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Kinder fremdsprachiger Eltern oder aus anderen Sprachgebieten zugezogene Kinder, die ungenügende Kenntnisse der deutschen Sprache aufweisen, erhalten Deutschunterricht durch speziell ausgebildete Lehrpersonen.
DaZ-Lehrperson in Neunkirch: Reto Dietrich, reto.dietrich@schuleneunkirch.ch
- Dispensations- und Feriengesuche
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§ 14 - 1 Für voraussehbare, begründete Schulversäumnisse bis auf die Dauer von zwei Tagen ist vorbehältlich von § 14a Abs. 1 (Jokertage) in Einzelfällen vorher die Erlaubnis des Klassenlehrers einzuholen. Betrifft das voraussehbare Versäumnis Schüler aus mehreren Klassen oder wird ein längeres Fernbleiben beantragt, ist die Bewilligung der Schulbehörde bzw. Schulleitung erforderlich.
§ 14 - 2 Gesuche um Ferienverlängerung werden grundsätzlich nicht bewilligt. Fälle gemäss § 14a Abs. 1 (Jokertage) sowie zwingende Ausnahmen, über welche die Schulbehörde bzw. Schulleitung entscheidet, bleiben vorbehalten.
§ 14 - 4 Bewilligte voraussehbare Schulversäumnisse und solche nach § 14a Abs. 1 gelten als entschuldigte Absenzen.
§ 14a - 1 (Jokertage) Auf schriftliche Anmeldung der Erziehungsberechtigten hin hat jedes Kind, ohne Begründung, Anspruch auf zwanzig freie Halbtage pro Schuljahr im Kindergarten bzw. vier freie Halbtage pro Schuljahr in der Primar- und Orientierungsschule. Die Beanspruchung dieser Jokertage (Siehe Regelung Jokertage Neunkirch) ist der Kindergärtnerin bzw. dem Klassenlehrer spätestens drei Schultage vor Antritt der freien Tage oder Halbtage zu melden.
§ 14a - 2 (Jokertage) Während Schulanlässen gemäss Semester- oder Jahresprogramm der Schule können keine Jokertage eingesetzt werden.
Siehe auch SH Schulordnung Primar- und Oberstufen
E
- Elternverein
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Link: Elternverein
F
- Ferienkalender
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Schuljahr 2023/2024
Sa 30.09.23 – So 22.10.23: Herbstferien
Sa 23.12.23 – Di 02.01.24: Weihnachtsferien
Sa 27.01.24 – So 11.02.24: Sportferien
Sa 13.04.24 – So 28.04.24: Frühlingsferien
Sa 06.07.24 – So 11.08.24: SommerferienSchuljahr 2024/2025
Sa 28.09.24 – So 20.10.24: Herbstferien
Di 24.12.24 – So 05.01.25: Weihnachtsferien
Sa 25.01.25 – So 09.02.25: Sportferien
Sa 12.04.25 – So 27.04.25: Frühlingsferien
Sa 05.07.25 – So 10.08.25: SommerferienSchuljahr 2025/2026
Sa 27.09.25 – So 19.10.25: Herbstferien
Mi 24.12.25 – So 04.01.26: Weihnachtsferien
Sa 24.01.26 – So 08.02.26: Sportferien
Sa 11.04.26 – So 26.04.26: Frühlingsferien
Sa 04.07.26 – So 09.08.26: SommerferienSchuljahr 2026/2027
Sa 26.09.26 – So 18.10.26: Herbstferien
Do 24.12.26 – So 03.01.27: Weihnachtsferien
Sa 30.01.27 – So 14.02.27: Sportferien
Sa 17.04.27 – So 02.05.27: Frühlingsferien
Sa 10.07.27 – So 15.08.27: SommerferienSchuljahr 2027/2028
Sa 02.10.27 – So 24.10.27: Herbstferien
Fr 24.12.27 – So 03.01.28: Weihnachtsferien
Sa 29.01.28 – So 13.02.28: Sportferien
Fr 14.04.28 – Mo 01.05.28: Frühlingsferien
Sa 08.07.28 – So 13.08.28: SommerferienSchuljahr 2028/2029
Sa 30.09.28 – So 22.10.28: Herbstferien
Sa 23.12.28 – Di 02.01.29: Weihnachtsferien
Sa 27.01.29 – So 11.02.29: Sportferien
Fr 14.04.29 – Di 01.05.29: Frühlingsferien
Sa 07.07.29 – So 12.08.29: SommerferienSchuljahr 2029/2030
Sa 29.09.29 – So 21.10.29: Herbstferien
Sa 22.12.29 – Di 02.01.30: Weihnachtsferien
Sa 26.01.30 – So 10.02.30: Sportferien
Sa 13.04.30 – So 28.04.30: Frühlingsferien
Sa 06.07.30 – So 11.08.30: Sommerferien
H
- Hausaufgabenhilfe
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Hausaufgabenhilfe Primar (gratis, 1. - 6.Klasse):
Montags 13:00-13:40 Frau Frei (Zimmer 9, Schulhaus Randenblick)
Dienstags 13:00-13:40 Herr Schnetzler (Zimmer 5, Schulhaus Müligass)
Donnerstags 13:00-13:40 Herr Eisele (Zimmer 3, Schulhaus Müligass)Hausaufgabenhilfe Oberstufe (gratis)
Tag Zeit Lehrperson Ort Montag 13:00 - 13:40 Uhr Rita Hedinger Zimmer 6 Dienstag 13:00 - 13:40 Uhr Rico Diethelm Zimmer 30 Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Aladar Jankovic
Marko RisticZimmer 7
Zimmer 12Donnerstag 13:00 - 13:40 Uhr Alena Arnke Zimmer 5 Freitag 13:00 - 13:40 Uhr Katrin Thanei Zimmer 8
J
- Jokertage
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Regelung und Antrags-Formular Kindergarten:
Formular 1. Kindergartenjahr [pdf]
Formular 2. Kindergartenjahr [pdf]
K
- KJPD - Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
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Der KJPD Schaffhausen ist eine kinder- und jugendpsychiatrische Abklärungs-, Beratungs- und Therapiestelle für Kinder und Jugendliche von 0 bis 20 Jahren und deren Eltern.
Link: KJPD Schaffhausen
L
- Leitbild
- Logopädie
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Der Begriff „Logopädie“ beinhaltet die „Lehre der Sprachheilkunde“.
Logopädinnen und Logopäden behandeln Kinder und Erwachsene mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen. In der Schule werden auch Kinder mit Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb (Lesen und Schreiben) betreut.
Die Logopädie fördert die sprachliche Kommunikationsfähigkeit und stärkt dadurch das Selbstvertrauen und die Persönlichkeitsentwicklung dieser Kinder und Jugendlichen.Informationen zum Logopädischen Dienst des Kantons SH : Link
Logopädin in Neunkirch ist:
Nadine Lukas
n.lukas@schuleneunkirch.ch
N
- Naturpark
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Die Schule Neunkirch ist seit 2016 mit dem Zertifikat „Naturparkschule“ ausgezeichnet. Die Umsetzung der Projekte erfolgt gemeinsam mit dem Regionalen Naturpark Schaffhausen, der die „Naturparkschulen“ initiiert hat. Schülerinnen und Schüler einer Naturparkschule beschäftigen sich verstärkt mit der Naturparkregion. Zahlreiche Unterrichtseinheiten werden mit lokalen Begebenheiten verknüpft und Themen aus verschiebenden Fächern werden lehrplangerecht und anschaulich in Form von Exkursionen, Projekttagen oder Arbeitseinsätzen in der Region veranschaulicht. Durch ihren Einsatz in der Natur lernen Schülerinnen und Schüler die Region und Kultur besser kennen. Die Naturparkschule schafft handlungsorientierte und nachhaltige Lernangebote im Sinne der Bildung für Nachhaltige Entwicklung. Im Schuljahr 2020/21 wurde beispielsweise mit den Klassenstufen eins bis sechs ein gesamter Projekt-Tag im Wald verbracht. Die 2. Sekundarstufe beschäftigte sich mit dem Thema Bioindikation und das Kollegium bildete sich bei einer Exkursion zum Thema Wasserversorgung und Bohnerzgruben weiter.
P
- Parkplätze
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Es gibt einen Schul-Parkplatz westlich der Städtlihalle -> Karte
Man erreicht den Parkplatz über die Einfahrt an der Oberhallauerstrasse.
Die Besucher-Parkplätze sind am südlichen Rand und weiss markiert.
S
- SAB - Schulische Abklärung und Beratung
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Die Schulische Abklärung und Beratung SAB ist zuständig für schulpsychologische Fragestellungen bei Kindern und Jugendlichen ab der Einschulung in den Kindergarten bis Ende Sekundarstufe I. Sie sind ein Team von Psychologinnen und Psychologen und zwei Logopädinnen, unterstützt von einem Sekretariatsteam. In Anspruch nehmen können diese Dienste Eltern, Kinder und Jugendliche, Lehrpersonen aus Kindergarten und Schule, Schulleitungen, pädagogische Institutionen, Fachleute und Behörden. Die Dienstleistungen sind kostenlos.
Link: SAB Schaffhausen
- Schularzt
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Dr. med. Andreas Weidmann
Hausärztezentrum Neunkirch AG
Bahnhofstrasse 5, 8213 Neunkirch
052 687 05 87 - Schulsozialarbeit
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Das Angebot der Schulsozialarbeit steht den Eltern, Schülerinnen und Schülern jederzeit während des Schulbetriebs zur Verfügung. Sie können uns telefonisch, per Mail oder persönlich kontaktieren.
Weitere Informationen zur Schulsozialarbeit in der Schweiz: Link
Schulsozialarbeiterin in Neunkirch: Linda De Ventura -> Kontakt
In der Regel am Montagnachmittag, am Mittwochmorgen und am ganzen Donnerstag im Schulhaus anwesend - Schulzahnarzt
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Es ist die Aufgabe der Schulzahnklinik, die Zähne aller Kindergartenkinder sowie aller Schülerinnen und Schüler der Stadt und des Kantons Schaffhausen einmal jährlich zu kontrollieren. Dies passiert meist direkt vor Ort an den Schulen. Die Kosten dieser Untersuchungen werden vom Kanton Schaffhausen übernommen.
U
- Übertritt Primar -> Oberstufe
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Link: Elternbroschüre zum Übertrittsverfahren des Kantons SH
V
- Verkehrsinstruktion der Polizei
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Oberstes Ziel der Verkehrsinstruktion ist es, Unfälle mit Kindern im Strassenverkehr zu verhindern. Vom Kindergarten bis zur 5. Primarklasse werden die Kinder im Verkehrsunterricht stufengengerecht auf die verschiedenen Gefahren und Verhaltensregeln im Strassenverkehr ausgebildet.